Corona-Update

Änderungen seit Mittwoch, 12. Januar 2022 – Alarmstufe II

in Baden-Württemberg sieht die Corona-Verordnung ein vierstufiges Warnsystem vor, es gilt die Alarmstufe II. Mit Änderung der Verordnung ab 12. Januar 2022 findet sie noch bis einschließlich 1. Februar 2022 Anwendung.

Im Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen); ausgenommen sind Betriebe der Grundversorgung. Ab 12. Januar muss in vielen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden (Geschäfte, Museen und Bibliotheken, Behörden). Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse und Bahnen) genügt die OP-Maske.

Für die Gastronomie gilt weiter die 2G-plus-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test; ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die geboostert sind. Auch genesene Personen, deren Nachweis nicht älter als drei Monate ist, und Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung vorliegt, benötigen keinen zusätzlichen Test. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Neue Regeln gibt es im Bereich Quarantäne: Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder Impfung bzw. Genesenennachweis nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für alle anderen soll die Quarantäne nach 10 Tagen enden, (nach 7 Tagen kann man sich frei testen). Positive Getestete können sich nach 7 Tagen mit PCR- oder offiziellem Schnelltest freitesten, ansonsten gelten weiterhin die 10 Tage Absonderung.

Das angepasste Merkblatt mit allen Informationen finden Sie anbei.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Begriffserklärung
3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen
3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen
2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen
2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

Der Landkreis Böblingen informiert hier über alle Aktualisierungen, Änderung und Regelungen: https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html

Weitere Informationen sowie FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Quelle: Stadtverwaltung Böblingen

Inzidenz drei Tage hintereinander über 50

Landkreis Böblingen erlässt Allgemeinverfügung – Lockerungen müssen zurückgenommen werden

Landrat Roland Bernhard: „Ich bedaure, dass unser Bemühen, Modellregion für den Einzelhandel zu werden, abgelehnt wurde“

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Böblingen hatte zuletzt (Samstag, Sonntag, Montag) an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 überschritten. Die Landkreisbehörde muss gem. den Vorgaben der Corona-Verordnung diese Überschreitung in einer Allgemeinverfügung feststellen. Die rechtlichen Folgen daraus treten am zweiten auf die Bekanntmachung folgenden Werktag in Kraft, d.h. ab Donnerstag, 18. März 2021.

Auf eine Ausnahme hatte man in Bezug auf den Einzelhandel gehofft. Der Landkreis Böblingen hatte am gestrigen Montag einen Antrag beim Sozialministerium gem. § 20 Abs.2 der Corona-VO gestellt, in Bezug auf den Einzelhandel Ausnahmen zuzulassen. Diesem Vorstoß hat das Land jetzt eine Absage erteilt – Begründung: Ein entsprechendes Modellvorhaben könne nur dort zugelassen werden, wo die Inzidenz unter 50 liege. „Das ist sehr bedauerlich“, so Landrat Roland Bernhard. „Mit diesen Vorgaben kann kaum ein Landkreis noch einen solchen Antrag stellen.“

Ab Donnerstag gelten damit wieder die in der Corona-VO für einen Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 vorgeschriebenen Regelungen: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte müssen schließen und dürfen nur noch nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben. Bei Einzelterminen sind fest begrenzte Zeiträume pro Kunde vorzugeben und die Kontaktdaten müssen festgehalten werden. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zulässig. Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.

Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien.
Waren hier bisher Gruppen von maximal 10 Personen zulässig, so ist das nun nicht mehr gestattet, auch wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürfen nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben. Untersagt ist auch wieder der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit Publikumsverkehr. Das heißt, Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nicht mehr gestattet. Gleiches gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.

„Wir sind weiterhin bereit, in Zusammenhang mit Öffnungsszenarien modellhaft zur Verfügung zu
stehen“, unterstreicht Landrat Bernhard weiterhin die Bereitschaft des Landkreises Böblingen. Und verweist auf die guten Rahmenbedingungen im Kreis. „Wenn man über Öffnungen redet, muss der Ermessensspielraum breiter sein und mehr Faktoren berücksichtigen“, so die Forderung Bernhards.
Denn – der Einzelhandel sei zudem auch kein erkennbarer Treiber des Infektionsgeschehens.

Die Rahmenbedingungen sind sonst gut im Landkreis Böblingen: Die niedrige Belegung der
Krankenhausbetten (mit aktuell nur einem intensivmedizinisch behandelten Patient), die gute
Infrastruktur mit Blick auf Schnelltestmöglichkeiten (und einer Positiv-Rate bei den Schnelltests von unter einem Prozent) sowie die Tatsache, dass man aktuell nur wenig über der magischen Grenze von 50 liegt. „All diese Faktoren sollten auch mit berücksichtigt werden“, so Roland Bernhard. „Es ist überfällig, dass wir weg davon kommen, dass allein die 7-Tages-Inzidenz zum Marker für alles wird.“ Entsprechend werde man auch weiterhin für ein kontrolliertes Öffnen kämpfen und sich immer wieder anbieten, wenn es darum geht, modellhaft für Einzelbereiche Ausnahmen zu generieren.

Der vollständige Bekanntmachungstext zur Feststellung der Inzidenz über 50 ist auf www.lrabb.de bei den Infos zu Corona in der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ nachzulesen.

Auf dieser Seite findet sich auch der Link zur gültigen Corona-Verordnung des Landes.

Lokal und digital erfolgreich in die Zukunft – Unsere Innenstädte, unser Einzelhandel

Kunden sind zunehmend online unterwegs und erwarten vom Einzelhandel digitale Angebote zusätzlich zur „klassischen“ Beratung und dem Verkauf im Laden. Viele Einzelhändler werden diesem Anspruch noch nicht gerecht und verlieren dadurch Umsatz und Kunden an den Online-Handel. Online- und offline-Shopping können jedoch gut kombiniert werden – das stärkt den lokalen Handel!

Das Zentrum Digitalisierung (ZD.BB), des Softwarezentrums Böblingen/Sindelfingen e.V. möchte den Einzelhandel auf dem Weg in die digitale Zukunft unterstützen, um

  1. die Sichtbarkeit des lokalen Angebots zu erhöhen
  2. Umsatzwachstum zu erreichen bzw. Einbußen durch Online-Konkurrenz zu vermeiden
  3. die lokalen Standorte zu stärken

Die Wirtschaftsförderung im Landkreis Böblingen lädt ihre Einzelhändler ein

am 23. Februar 2021 von 18:30 – 19:30 Uhr

Auftaktveranstaltung – Online Podiumsdiskussion
„Unsere Innenstädte, unser Einzelhandel – lokal und digital erfolgreich in die Zukunft!“

Podiumsgäste: Landrat Roland Bernhard, Martin Eisenmann (IHK Böblingen), Ralf Maurer (Lederwaren Maurer), Claus Hoffmann (ZD.BB) und Michaela Voß (Die Marketing-Box).
Moderation: Hans-Jörg Zürn (Sindelfinger Zeitung /Böblinger Zeitung)

Die Seminare sind einzeln buchbar und kostenfrei. Teilnehmerplätze begrenzt!

Melden Sie sich an ! Weitere Informationen und Seminartermine finden Sie unter
www.zd-bb.de/handeldigital

Vodafone plant Glasfaser-Ausbau in Schönaich

Ausbaukarte der Stadt

Düsseldorf, 10. November 2020 – Vodafone macht den Industriestandort Schönaich fit für das Gigabit-Zeitalter. Dafür plant der Düsseldorfer Konzern eine wichtige Infrastrukturmaßnahme – den Ausbau eines Glasfasernetzes im Gewerbegebiet Schönaich. Insgesamt sollen hier 99 Unternehmen von einem Glasfaseranschluss profitieren und mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde an das Internet angeschlossen werden. Solche Hochleistungs-Anschlüsse sind notwendig für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Sicherung der Arbeitsplätze. Denn in den kommenden fünf Jahren werden sich die im Festnetz transportierten Datenmengen versiebenfachen. DSL reicht dafür nicht mehr aus, die Betriebe benötigen eine zukunftssichere Infrastruktur. Vodafone bietet für jeden Bedarf den passenden Anschluss: Für Kleinstbetriebe und mittelständische Unternehmen wahlweise mit Bandbreiten zwischen 500 Megabit oder einem Gigabit pro Sekunde. 1.000 Mbit/s. Besonders interessant ist für Großunternehmen die Wahl eines symmetrischen Anschlusses. Hier kann der Kunde gleiche Up- und Download-Geschwindigkeiten nutzen.

Damit der mehrere Millionen Euro teure Ausbau wirtschaftlich vertretbar ist, müssen bis zum Ende der Vorvermarktung genügend Unternehmen einen Glasfaser-Anschluss von Vodafone wählen. Die Vorvermarktung beginnt ab sofort und läuft bis zum 11. Januar 2021. Vodafone informiert vor Ort alle beteiligten Unternehmen mit persönlichen Anschreiben und steht für Rückfragen zur Verfügung. Nach positiver Entscheidung soll der Ausbau des Glasfasernetzes schon in den kommenden zwölf Monaten beginnen.

Schnelles Netz: Wettbewerbsvorteile für den Mittelstand

In Schönaich sind viele Unternehmen noch über DSL-Anschlüsse mit dem Internet verbunden. Je nach Auslastung kommen beim Kunden nur wenige hundert Kilobit pro Sekunde an. Langsame Internetanschlüsse sind für Unternehmen aber ein echter Wettbewerbsnachteil. Und den Bau eines eigenen Glasfaseranschlusses konnten sich in der Vergangenheit nur Großkonzerne leisten. Jetzt bekommen auch Mittelständler die Chance auf einen schnellen Anschluss. Durch den Glasfaserausbau können Unternehmen bald schon von Geschwindigkeiten mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde im Up- und Download profitieren – das entspricht der zehnfachen Leistung eines VDSL-Anschlusses.

„Gerade in der aktuellen Zeit sind Glasfaser und Digitalisierung wichtig. Umfragen zeigen, dass Home Office produktiv ist. Nur so können viele Betriebe jetzt während der Corona Krise Ihren Beitrag leisten und gleichzeitig ihre Ziele erreichen. Aktuelle Studien zeigen, dass mehr als 66% der befragten Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine Home Office Lösung erwarten.“, so Nils Reif, Bereichsleiter Vertrieb Glasfaser bei Vodafone Deutschland.

Glasfaseranschlüsse bieten garantierte Bandbreite, hohe Ausfall- und Zukunftssicherheit

Bei dem geplanten Glasfaser-Ausbau setzt Vodafone auf das so genannte „Fiber to the Building“ (FTTB). Mit FTTB wird jedes Gebäude mit einer Glasfaserleitung an die Verteilerstationen angeschlossen. Der Vorteil: Mit einem eigenen Glasfaseranschluss muss die Bandbreite nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden, so dass dem Kunden immer die volle Leistung zur Verfügung steht. Zudem bieten Glasfaseranschlüsse gegenüber herkömmlichen Kupferleitungen eine höhere Ausfallsicherheit, da sie weniger störanfällig sind. Ein weiterer Vorteil ist die Zukunftssicherheit der Technologie, da bei Bedarf die Übertragung auf mehrere Gigabit pro Sekunde erhöht werden kann. Damit rüsten sich Unternehmen bestens für die zunehmende Digitalisierung.

Weitere Informationen erhalten interessierte Geschäftskunden online auf www.vodafone.de/schoenaich und unter der Nummer 0800 505 45 10. Hier können sie ebenfalls überprüfen, ob sich ihre Firma im Ausbaugebiet befindet.

Quelle: www.presseportal.de

Noch nichts vor am Wochenende?

Dann machen Sie doch einen Erkundungsspaziergang in Schönaich.

Wir haben eine schöne Idee für Sie!

So funktioniert’s: „Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel“. An den Schaufenstern von 16 Schönaicher Unternehmen kleben, gut sichtbar platziert, Buchstaben, die von „Schnitzeljagenden“ gefunden und in ein Lösungsblatt eingetragen werden soll.

Abgegeben werden können die ausgefüllten Lösungsblätter bis zum 31. Oktober 2020 bei allen teilnehmenden GHS-Firmen.

Hier die Teilnehmer(alphabetisch gelistet):
Betten Wacker
Binder Haushalt Sport
Blattwerk – Floristik
Colibri Bücher-Wein-Schönes
Der Wünschegarten – Spielwarenladen
Dirks Fahrräder
Easy Sports
Eisenbraun Drogerie-Reformhaus
Kraft Reisebüro
Kümmel – Hörgeräte
LUCCIA Mode und Mehr
Metzgerei Axel Geiser
Morgenthaler – 2nd Hand – Cafe
Mo’s Esszimmer
Schuhaus Bubser
Strohmeier & Dickgiesser Finanzberater

Sollten Sie noch kein Gutschein-Heft mit Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel erhalten haben, können sie dieses bei allen teilnehmenden GHS-Händlern, -Dienstleistern und -Restaurants bekommen.

Viel Spaß bei ausgedehnten Erkundungsspaziergängen durch unseren schönen Ort wünscht der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich!

#SchönaicherHerbstBummel

Schönaicher Herbst-Bummel

Schönaicher-Hebst-Bummel

Liebe Schönaicherinnen, liebe Schönaicher! Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen auch vor dem Leben in unserer Gemeinde nicht Halt. Vieles von dem, was zu unserem Alltag gehört, kann nur unter besonderen Hygiene- und Sicherheitsauflagen stattfinden. Veranstaltungen und Konzerte gibt es nur in abgespeckter Form oder fallen komplett aus. Auch der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich sah sich gemeinsam mit der Firma Knittel dazu gezwungen, den Schönaicher Herbst mit Knittel-Fest, Lichternacht und verkaufsoffenem Sonntag abzusagen. Das Infektions-Risiko erschien uns einfach zu hoch.

Dennoch wollen wir dieses Corona-Jahr nicht einfach so verstreichen lassen, ohne zu zeigen, was Schönaich zu bieten hat. Also haben wir uns ein neues Format überlegt, mit dem wir nachhaltig auf uns aufmerksam machen wollen. Mit dem wir Menschen aus unserem Ort und aus der Nachbarschaft zum entspannten Bummeln einladen wollen.

Am Freitag, 23. Oktober, laden wir zum verlängerten Einkaufsbummel bis 22 Uhr ein. Eine Aktion, an der sich die meisten unserer tollen Fachgeschäfte mit besonderen Angeboten gerne beteiligen. Am gleichen Tag beginnt auch eine neue Aktion, die wir uns ausgedacht haben.

Wir laden ein zum großen „Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel“, bei der es Preise im Gesamtwert von ca. 2.000 Euro zu gewinnen gibt. Darüber hinaus bieten viele unserer Mitglieder erstmals ein gemeinsames Gutscheinscheinheft an, in dem Sie zahlreiche Möglichkeiten finden, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Viel Spaß beim Lesen, bei der Schnitzeljagd und beim Schönaicher Einkaufsbummel und weiterhin eine gute Gesundheit wünscht Ihnen,

Andrea Hamann Andreas Strohmeier Wolfgang Rebmann Boris Mayer

#SchönaicherHerbstBummel

CORONA #stayhome

Besondere Umstände erfordern besondere und vor allem schnelle Maßnahmen.

So haben sich Frau Häbe von der Gemeindeverwaltung, Herr Prof. Dr. Gerlicher von KAMAlogic und der GHS überlegt, wie wir unseren Bürgern mitteilen können, welche Einzelhändler, Gastronomen, Handwerker & Dienstleister in den nächsten Wochen erreichbar sind.

Dabei entstanden ist die Webseite schoenaich-liefert.de, die wir in den nächsten Tagen den Bürgern von Schönaich über alle uns verfügbaren Kanäle vorstellen werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die nächsten Wochen. Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße Boris Mayer

Dr.-Rudolf-Eberle-Preis: Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen

  • bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder
  • bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Auch im Jahr 2019 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben vergibt die → MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

Teilnahmebedingungen

Wer kann sich bewerben?

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie können Sie sich bewerben?

Beratend stehen Ihnen zur Seite:

Die Anschriften bzw. Ansprechpartner der für Sie zuständigen Stellen finden Sie unter→ Innovationsberatung.

Wann ist der Bewerbungsschluss?

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – 2019 endet am 31. Mai 2019.

Der Landesinnovationspreis wird jährlich ausgeschrieben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

In Schönaich aktiv die Zukunft gestalten

GHS, Bürgermeister und Gemeinderat wollen gemeinsam die Gewerbepolitik der Zukunft für Schönaich gestalten

Nach dem Motto, ein starkes Gewerbe ist das finanzielle Rückgrat der Gemeinde. Die Schönaicher Bürger/innen wollen auch künftig eine finanziell gesunde, handlungsfähige Gemeinde mit guter Infrastruktur. Die wichtigste Voraussetzung hierfür sind nachhaltige Steuereinnahmen. Daher befürwortet und unterstützt der GHS unseren Bürgermeister hinsichtlich einer aktiven und zukunftsorientierten Gewerbepolitik für Schönaich.

In einem ersten gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates und Vertretern des GHS am 12. November 2018 wurde das Gewerbepolitische Zukunftskonzept für Schönaich diskutiert. Es zeichneten sich bereits einige, übereinstimmende Vorstellungen ab. Der GHS will weitere Anregungen der örtlichen Gewerbebetriebe gerne in diesem Konzept integriert sehen und hatte daher am 4.12. 2018 eine Mitgliederversammlung. Es wurde ein Katalog von mehren Punkten entwickelt, diskutiert und einstimmig verabschiedet.

Da sowohl unser Bürgermeister, die Verwaltung, der Gemeinderat als auch die örtlichen Gewerbetreibenden hier eine identische Zielsetzung haben, nämlich eine langfristige, gute finanzielle Zukunft für Schönaich zu sichern, wird dies sicherlich eine gute Basis für die künftige Zusammenarbeit sein. Für unsere Ideen und Anregungen haben wir bereits jetzt schon viele positive Rückmeldungen von Schönaicher Bürgern/innen erhalten.

Der GHS geht daher davon aus, dass unser Gemeinderat dies unterstützt, die Anregungen der örtlichen Gewerbetreibenden in obiges Konzept integriert und Anfang nächstes Jahres verabschiedet.

Andreas Strohmeier Vorstand GHS Schönaich