Corona-Update

Änderungen seit Mittwoch, 12. Januar 2022 – Alarmstufe II

in Baden-Württemberg sieht die Corona-Verordnung ein vierstufiges Warnsystem vor, es gilt die Alarmstufe II. Mit Änderung der Verordnung ab 12. Januar 2022 findet sie noch bis einschließlich 1. Februar 2022 Anwendung.

Im Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen); ausgenommen sind Betriebe der Grundversorgung. Ab 12. Januar muss in vielen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden (Geschäfte, Museen und Bibliotheken, Behörden). Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse und Bahnen) genügt die OP-Maske.

Für die Gastronomie gilt weiter die 2G-plus-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test; ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die geboostert sind. Auch genesene Personen, deren Nachweis nicht älter als drei Monate ist, und Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung vorliegt, benötigen keinen zusätzlichen Test. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Neue Regeln gibt es im Bereich Quarantäne: Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder Impfung bzw. Genesenennachweis nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für alle anderen soll die Quarantäne nach 10 Tagen enden, (nach 7 Tagen kann man sich frei testen). Positive Getestete können sich nach 7 Tagen mit PCR- oder offiziellem Schnelltest freitesten, ansonsten gelten weiterhin die 10 Tage Absonderung.

Das angepasste Merkblatt mit allen Informationen finden Sie anbei.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Begriffserklärung
3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen
3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen
2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen
2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

Der Landkreis Böblingen informiert hier über alle Aktualisierungen, Änderung und Regelungen: https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html

Weitere Informationen sowie FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Quelle: Stadtverwaltung Böblingen

Inzidenz drei Tage hintereinander über 50

Landkreis Böblingen erlässt Allgemeinverfügung – Lockerungen müssen zurückgenommen werden

Landrat Roland Bernhard: „Ich bedaure, dass unser Bemühen, Modellregion für den Einzelhandel zu werden, abgelehnt wurde“

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Böblingen hatte zuletzt (Samstag, Sonntag, Montag) an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 überschritten. Die Landkreisbehörde muss gem. den Vorgaben der Corona-Verordnung diese Überschreitung in einer Allgemeinverfügung feststellen. Die rechtlichen Folgen daraus treten am zweiten auf die Bekanntmachung folgenden Werktag in Kraft, d.h. ab Donnerstag, 18. März 2021.

Auf eine Ausnahme hatte man in Bezug auf den Einzelhandel gehofft. Der Landkreis Böblingen hatte am gestrigen Montag einen Antrag beim Sozialministerium gem. § 20 Abs.2 der Corona-VO gestellt, in Bezug auf den Einzelhandel Ausnahmen zuzulassen. Diesem Vorstoß hat das Land jetzt eine Absage erteilt – Begründung: Ein entsprechendes Modellvorhaben könne nur dort zugelassen werden, wo die Inzidenz unter 50 liege. „Das ist sehr bedauerlich“, so Landrat Roland Bernhard. „Mit diesen Vorgaben kann kaum ein Landkreis noch einen solchen Antrag stellen.“

Ab Donnerstag gelten damit wieder die in der Corona-VO für einen Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 vorgeschriebenen Regelungen: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte müssen schließen und dürfen nur noch nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben. Bei Einzelterminen sind fest begrenzte Zeiträume pro Kunde vorzugeben und die Kontaktdaten müssen festgehalten werden. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zulässig. Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.

Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien.
Waren hier bisher Gruppen von maximal 10 Personen zulässig, so ist das nun nicht mehr gestattet, auch wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürfen nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben. Untersagt ist auch wieder der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit Publikumsverkehr. Das heißt, Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nicht mehr gestattet. Gleiches gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.

„Wir sind weiterhin bereit, in Zusammenhang mit Öffnungsszenarien modellhaft zur Verfügung zu
stehen“, unterstreicht Landrat Bernhard weiterhin die Bereitschaft des Landkreises Böblingen. Und verweist auf die guten Rahmenbedingungen im Kreis. „Wenn man über Öffnungen redet, muss der Ermessensspielraum breiter sein und mehr Faktoren berücksichtigen“, so die Forderung Bernhards.
Denn – der Einzelhandel sei zudem auch kein erkennbarer Treiber des Infektionsgeschehens.

Die Rahmenbedingungen sind sonst gut im Landkreis Böblingen: Die niedrige Belegung der
Krankenhausbetten (mit aktuell nur einem intensivmedizinisch behandelten Patient), die gute
Infrastruktur mit Blick auf Schnelltestmöglichkeiten (und einer Positiv-Rate bei den Schnelltests von unter einem Prozent) sowie die Tatsache, dass man aktuell nur wenig über der magischen Grenze von 50 liegt. „All diese Faktoren sollten auch mit berücksichtigt werden“, so Roland Bernhard. „Es ist überfällig, dass wir weg davon kommen, dass allein die 7-Tages-Inzidenz zum Marker für alles wird.“ Entsprechend werde man auch weiterhin für ein kontrolliertes Öffnen kämpfen und sich immer wieder anbieten, wenn es darum geht, modellhaft für Einzelbereiche Ausnahmen zu generieren.

Der vollständige Bekanntmachungstext zur Feststellung der Inzidenz über 50 ist auf www.lrabb.de bei den Infos zu Corona in der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ nachzulesen.

Auf dieser Seite findet sich auch der Link zur gültigen Corona-Verordnung des Landes.

Vodafone plant Glasfaser-Ausbau in Schönaich

Ausbaukarte der Stadt

Düsseldorf, 10. November 2020 – Vodafone macht den Industriestandort Schönaich fit für das Gigabit-Zeitalter. Dafür plant der Düsseldorfer Konzern eine wichtige Infrastrukturmaßnahme – den Ausbau eines Glasfasernetzes im Gewerbegebiet Schönaich. Insgesamt sollen hier 99 Unternehmen von einem Glasfaseranschluss profitieren und mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde an das Internet angeschlossen werden. Solche Hochleistungs-Anschlüsse sind notwendig für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Sicherung der Arbeitsplätze. Denn in den kommenden fünf Jahren werden sich die im Festnetz transportierten Datenmengen versiebenfachen. DSL reicht dafür nicht mehr aus, die Betriebe benötigen eine zukunftssichere Infrastruktur. Vodafone bietet für jeden Bedarf den passenden Anschluss: Für Kleinstbetriebe und mittelständische Unternehmen wahlweise mit Bandbreiten zwischen 500 Megabit oder einem Gigabit pro Sekunde. 1.000 Mbit/s. Besonders interessant ist für Großunternehmen die Wahl eines symmetrischen Anschlusses. Hier kann der Kunde gleiche Up- und Download-Geschwindigkeiten nutzen.

Damit der mehrere Millionen Euro teure Ausbau wirtschaftlich vertretbar ist, müssen bis zum Ende der Vorvermarktung genügend Unternehmen einen Glasfaser-Anschluss von Vodafone wählen. Die Vorvermarktung beginnt ab sofort und läuft bis zum 11. Januar 2021. Vodafone informiert vor Ort alle beteiligten Unternehmen mit persönlichen Anschreiben und steht für Rückfragen zur Verfügung. Nach positiver Entscheidung soll der Ausbau des Glasfasernetzes schon in den kommenden zwölf Monaten beginnen.

Schnelles Netz: Wettbewerbsvorteile für den Mittelstand

In Schönaich sind viele Unternehmen noch über DSL-Anschlüsse mit dem Internet verbunden. Je nach Auslastung kommen beim Kunden nur wenige hundert Kilobit pro Sekunde an. Langsame Internetanschlüsse sind für Unternehmen aber ein echter Wettbewerbsnachteil. Und den Bau eines eigenen Glasfaseranschlusses konnten sich in der Vergangenheit nur Großkonzerne leisten. Jetzt bekommen auch Mittelständler die Chance auf einen schnellen Anschluss. Durch den Glasfaserausbau können Unternehmen bald schon von Geschwindigkeiten mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde im Up- und Download profitieren – das entspricht der zehnfachen Leistung eines VDSL-Anschlusses.

„Gerade in der aktuellen Zeit sind Glasfaser und Digitalisierung wichtig. Umfragen zeigen, dass Home Office produktiv ist. Nur so können viele Betriebe jetzt während der Corona Krise Ihren Beitrag leisten und gleichzeitig ihre Ziele erreichen. Aktuelle Studien zeigen, dass mehr als 66% der befragten Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine Home Office Lösung erwarten.“, so Nils Reif, Bereichsleiter Vertrieb Glasfaser bei Vodafone Deutschland.

Glasfaseranschlüsse bieten garantierte Bandbreite, hohe Ausfall- und Zukunftssicherheit

Bei dem geplanten Glasfaser-Ausbau setzt Vodafone auf das so genannte „Fiber to the Building“ (FTTB). Mit FTTB wird jedes Gebäude mit einer Glasfaserleitung an die Verteilerstationen angeschlossen. Der Vorteil: Mit einem eigenen Glasfaseranschluss muss die Bandbreite nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden, so dass dem Kunden immer die volle Leistung zur Verfügung steht. Zudem bieten Glasfaseranschlüsse gegenüber herkömmlichen Kupferleitungen eine höhere Ausfallsicherheit, da sie weniger störanfällig sind. Ein weiterer Vorteil ist die Zukunftssicherheit der Technologie, da bei Bedarf die Übertragung auf mehrere Gigabit pro Sekunde erhöht werden kann. Damit rüsten sich Unternehmen bestens für die zunehmende Digitalisierung.

Weitere Informationen erhalten interessierte Geschäftskunden online auf www.vodafone.de/schoenaich und unter der Nummer 0800 505 45 10. Hier können sie ebenfalls überprüfen, ob sich ihre Firma im Ausbaugebiet befindet.

Quelle: www.presseportal.de

Schönaicher Buchstaben-Rätsel

Mit der Mitmach-Aktion „Buchstaben-Schnitzeljagd“ hat der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich GHS) zu einem Herbst-Bummel eingeladen. Ein Angebot, dass viele Schönaicher und Schönaicherinnen in den vergangenen Tagen dazu animierte, durch unseren Ort zu spazieren, Neues zu entdecken – und das alles völlig entspannt und ohne jedes Infektionsrisiko.

Bei der „Buchstaben-Schnitzeljagd“ galt es, an den Schaufenstern von 16 teilnehmen den Unternehmen aufgeklebte Buchstaben zu finden und diese in eine Gewinnspiel-Teilnahmekarte einzutragen. Das Lösungswort, das dabei herauskam, war ein bewusst schwierig ausgewähltes und lautete: Bodenfrostgrenze.

Insgesamt 388 mit dem richtigen Lösungswort versehene Teilnahmekarten sind bei GHS-Mitgliedsfirmen abgegeben worden. „Wir freuen uns, dass unsere Idee so gut angenommen worden ist. Wir wollten mit dieser Aktion zeigen, dass Schönaicher Firmen auch in Corona-Zeiten lebendig sind und gemeinsam für etwas Belebung sorgen. Wie wir anhand von vielen positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gehört haben, ist uns das offenbar besser gelungen als erwartet“, sagen die beiden Initiatoren der Aktion, die GHS-Vorstandsmitglieder Andrea Hamann und Wolfgang Rebmann.

Bei der „Buchstaben-Schnitzeljagd“ haben die teilnehmenden GHS-Firmen unter den 388 Teilnehmern insgesamt 96 Preise im Gesamtwert von rund 2000 Euro ausgelobt. Die Gewinner sind am Montag ausgelost worden und werden persönlich benachrichtigt.

SchönaicherBuchstabenRätsel #SchönaicherHerbstBummel

Noch nichts vor am Wochenende?

Dann machen Sie doch einen Erkundungsspaziergang in Schönaich.

Wir haben eine schöne Idee für Sie!

So funktioniert’s: „Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel“. An den Schaufenstern von 16 Schönaicher Unternehmen kleben, gut sichtbar platziert, Buchstaben, die von „Schnitzeljagenden“ gefunden und in ein Lösungsblatt eingetragen werden soll.

Abgegeben werden können die ausgefüllten Lösungsblätter bis zum 31. Oktober 2020 bei allen teilnehmenden GHS-Firmen.

Hier die Teilnehmer(alphabetisch gelistet):
Betten Wacker
Binder Haushalt Sport
Blattwerk – Floristik
Colibri Bücher-Wein-Schönes
Der Wünschegarten – Spielwarenladen
Dirks Fahrräder
Easy Sports
Eisenbraun Drogerie-Reformhaus
Kraft Reisebüro
Kümmel – Hörgeräte
LUCCIA Mode und Mehr
Metzgerei Axel Geiser
Morgenthaler – 2nd Hand – Cafe
Mo’s Esszimmer
Schuhaus Bubser
Strohmeier & Dickgiesser Finanzberater

Sollten Sie noch kein Gutschein-Heft mit Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel erhalten haben, können sie dieses bei allen teilnehmenden GHS-Händlern, -Dienstleistern und -Restaurants bekommen.

Viel Spaß bei ausgedehnten Erkundungsspaziergängen durch unseren schönen Ort wünscht der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich!

#SchönaicherHerbstBummel

Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel

Schönaicher-Hebst-Bummel

Hallo zusammen!

Wir, der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich, wollen dieses Corona-Jahr nicht einfach so, ohne eine Aktion, die den Menschen zeigt, was Schönaich zu bieten hat, verstreichen lassen. Schließlich haben unsere Mitgliedsunternehmen, Dienstleister, Handwerker und Fachhändler jede Menge an Vorzügen zu bieten: Tolle Angebote. Erstklassigen Service. Ein hohes Maß an Kompetenz. Und das immer gepaart mit guter Laune und Freundlichkeit.

Zu unserer Herbst-Aktion:
Am Freitag, 23. Oktober, laden wir zum ganz entspannten Einkaufsbummel ein. Viele unserer Geschäfte im Ort haben dann bis 22 Uhr geöffnet und freuen sich, unter Einhaltung der Corona-Regeln auf nette Besucher, auf die zudem viele besondere Angebote warten.

Dazu laden wir ein zu einem „Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel“. An den Schaufenstern von 16 Schönaicher Unternehmen kleben, gut sichtbar platziert, Buchstaben, die von „Schnitzeljagenden“ gefunden und in ein Lösungsblatt eingetragen werden soll. Die richtig ausgefüllten Lösungsblätter werden eingesammelt und wandern in einen Lostopf. Auf die Gewinner dieses Spiels warten circa 80 attraktive Gutscheine im Gesamtwert von rund 2000 Euro, die bei teilnehmenden GHS-Mitgliedsfirmen einlösbar sind. Abgegeben werden können die ausgefüllten Lösungsblätter bis zum 31. Oktober 2020 bei allen teilnehmenden GHS-Firmen.

Zu finden sind die GHS-Teilnehmer und das Lösungsblatt für das „Schnitzeljagd-Buchstabenrätsel“ in einem Gutschein-Heft, das der GHS an alle Haushalte in Schönaich verteilt hat. Erhältlich ist dieses Gutschein-Heft auch bei allen teilnehmenden GHS-Händlern, -Dienstleistern und -Restaurants.

Viel Spaß bei ausgedehnten Erkundungsspaziergängen durch unseren schönen Ort und natürlich auch bei einer Bummeltour am Freitagabend, wünscht der Gewerbe- und Handelsverein Schönaich!

IHK-Lehrstellenbörse

Für Jugendliche

Dein Berufswunsch steht fest und Du suchst nur noch den passenden Ausbildungsbetrieb? Dann solltest Du Dir unbedingt die IHK-Lehrstellenbörse anschauen. Dort inserieren viele Ausbildungsbetriebe der Region, die offene Lehrstellen oder Praktikumsplätze haben. Die Börse gibt Dir genaue Auskunft darüber, wie viele Lehrstellen momentan zur Verfügung stehen: Bundesweite IHK Lehrstellenbörse.

Auch als App: Informiert Euch auch per Smartphone über bundesweit tausende freie Ausbildungsplätze. Die App ermöglicht die Suche nach Kriterien wie Berufe, Ort mit Distanzangabe oder Unternehmen. Es gibt auch einen Talente-Check, der entsprechend der persönlichen Interessen und Fähigkeiten Berufsvorschläge macht.

Weitere Ausbildungsplatzbörsen findest Du hier:

Für Unternehmen

In der IHK-Lehrstellenbörse können Sie ihre freien Ausbildungsplätze oder Praktika deutschlandweit veröffentlichen. Den Jugendlichen werden Berufe passend zu ihren Qualifikationen angeboten. Mit dem Lehrstellenmeldebogen können Sie sich für die IHK-Lehrstellenbörse registrieren. Im Bogen finden Sie auch weitere Informationen zur Börse und eine Anleitung.

Dr.-Rudolf-Eberle-Preis: Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen

  • bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder
  • bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Auch im Jahr 2019 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben vergibt die → MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

Teilnahmebedingungen

Wer kann sich bewerben?

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie können Sie sich bewerben?

Beratend stehen Ihnen zur Seite:

Die Anschriften bzw. Ansprechpartner der für Sie zuständigen Stellen finden Sie unter→ Innovationsberatung.

Wann ist der Bewerbungsschluss?

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – 2019 endet am 31. Mai 2019.

Der Landesinnovationspreis wird jährlich ausgeschrieben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.