Änderungen seit Mittwoch, 12. Januar 2022 – Alarmstufe II
in Baden-Württemberg sieht die Corona-Verordnung ein vierstufiges Warnsystem vor, es gilt die Alarmstufe II. Mit Änderung der Verordnung ab 12. Januar 2022 findet sie noch bis einschließlich 1. Februar 2022 Anwendung.
Im Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen); ausgenommen sind Betriebe der Grundversorgung. Ab 12. Januar muss in vielen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden (Geschäfte, Museen und Bibliotheken, Behörden). Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse und Bahnen) genügt die OP-Maske.
Für die Gastronomie gilt weiter die 2G-plus-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test; ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die geboostert sind. Auch genesene Personen, deren Nachweis nicht älter als drei Monate ist, und Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung vorliegt, benötigen keinen zusätzlichen Test. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
Neue Regeln gibt es im Bereich Quarantäne: Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder Impfung bzw. Genesenennachweis nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für alle anderen soll die Quarantäne nach 10 Tagen enden, (nach 7 Tagen kann man sich frei testen). Positive Getestete können sich nach 7 Tagen mit PCR- oder offiziellem Schnelltest freitesten, ansonsten gelten weiterhin die 10 Tage Absonderung.
Das angepasste Merkblatt mit allen Informationen finden Sie anbei.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
Begriffserklärung
• 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen
• 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen
• 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen
• 2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.
Der Landkreis Böblingen informiert hier über alle Aktualisierungen, Änderung und Regelungen: https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html
Weitere Informationen sowie FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Quelle: Stadtverwaltung Böblingen